Mitglied werden
Mitgliedschaft
Du möchtest die Vereinszwecke und ziele aktiv oder materiell unterstützen?
Dann werde doch Mitglied des Vereins. Drucke hierzu den Mitgliedsantrag und die Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag aus. Fülle beides aus und schicke es an den Mitgliedswart. Der Vorstand entscheidet über deine Mitgliedschaft.
Mitgliedsbeitrag
Die Mitgliedsbeiträge sind je Kalenderjahr fällig. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres wird ein Jahresbeitrag in Höhe von 5 Euro, ab Vollendung des 18. Lebensjahres in Höhe von 25 Euro berechnet. Auf Antrag kann der Vorstand über ermäßigte Beiträge beschließen.
Mitgliedsantrag
Hier gibt es die Vordrucke
. Mitgliedsantrag SOG
. Mitgliedsbeitrag Einzugsermächtigung SOG
als PDF-Dokument zum Ausdrucken, Ausfüllen und Abschicken.
Mitgliedsausweis
Jedes Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis, der nach Ablauf von zwei Jahren ab Ausstellungsdatum oder mit der Ausstellung eines neuen Mitgliedsausweises seine Gültigkeit verliert. Der Ausweis ist nicht übertragbar und ist bei Austritt aus dem Verein zu vernichten. Mindestens alle zwei Jahre wird dem Mitglied ein neuer Ausweis ausgestellt.
Bei Veranstaltungen des Vereins erhält das Mitglied bei Vorlage seines Ausweises einen ermäßigten Eintrittspreis, sofern es bei der jeweiligen Veranstaltung ermäßigte Eintrittspreise gibt. Bei Veranstaltungen von mehreren Veranstaltern besteht kein Anspruch auf einen ermäßigten Eintrittspreis. Zur Überprüfung der Identität des Ausweisbesitzers kann vom Kassenpersonal zusätzlich die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises verlangt werden.
Satzung
Die Satzung, Jugend- und Geschäftsordnung wird interessierten Personen auf Verlangen zugeschickt. Wende dich hierzu an ein Vorstandsmitglied.

